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BAURECHT

Fundstelle

Architekt muss über Genehmigungsfähigkeit vollständig und richtig beraten!
Der mit der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) beauftragte Architekt hat den Besteller hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens vollständig und richtig zu beraten. Verletzt der Architekt diese Pflicht ...

BGH
Urteil vom 10.07.2014 -
VII ZR 55/13

Wer sich nicht gegen eigenen Schaden schützt, muss sich Mitverschulden anrechnen lassen!
Der Schadensersatzanspruch eines Radfahrers, der im Straßenverkehr bei einem Verkehrsunfall Kopfverletzungen erlitten hat, die durch das Tragen eines Schutzhelms zwar nicht verhindert, wohl aber hätten gemildert werden können, ist jedenfalls bei Unfallereignissen bis zum Jahr 2011 grundsätzlich nicht wegen Mitverschuldens gemäß § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB gemindert.*)

BGH,
Urteil vom 17.06.2014 -
VI ZR 281/13

Mein rechtsfreier laienhafter Kommentar hierzu: Nein, es geht nicht um "Bau" sondern um Schadenersatz für Schaden infolge Fremdverschuldens. Lesen Sie das Urteil im Volltext und übertragen Sie die Denkweise mal auf den Bau:
Infolge des unstrittigen Verschuldens eines Handwerkers brennt der Dachstuhl ab. Der Bewohner will Schadenersatz für die abgebrannten Möbel. Der Bewohner hatte keine Löscheinrichtung installiert, obwohl man weiß, dass dies im Brandfall den Schaden verringern kann.
Die Radfahrerin aus dem o.g. Urteil trug keinen eventuell schadenmindernden Schutzhelm,
der Bewohner hatte keine eventuell schadenmindernde Löschanlage.
Der Geschädigte trägt also einen Teil seines Schadens, weil er sich nicht vorsorglich gegen Schaden geschützt hat?
Möge der VII Zivilsenat (Bausachen) nicht vom VI ZS infiziert werden. Allerdings könnten die Haftpflichtprämien sinken, wenn ein Schädiger nur noch dann voll haftet, wenn der Geschädigte bereits vor dem möglichen Schadenereignis vorsorglich und voraussichtlich wirksam vorgebeugt hat.
So dumm kann es kommen. Vor Gericht und auf hoher See ...

 
 
 
 
 
 
 
 
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