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2014 März

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März 2014                              

soweit vorhanden
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Veränderungen der Situation am Bau, zunehmende Streitigkeiten erfordern zunehmendes Verständnis der Grundsätze der Rechtsprechung bei den Baubeteiligten zur Vermeidung von Haftungsrisiken.

Balkone und Dachterrassen Anschluss Tür/Fenster bodentief
Dampfbremse/Notabdichtung, Achtung bei Übernahme von Details,
15 cm-Schwellen sind sinnvoll, schwellenlose Übergänge sind schadenträchtig und immer Sonderlösungen die Detailplanung erfordern.

Aktualitäten Abdichtungsnormung

Dipl.-Ing.  G. Klingelhöfer

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Aufklärungs- und Hinweispflichten am Bau. Ein komplexes aber wichtiges Thema für Planer, Bauunternehmen und Bauleiter zur Vermeidung von Haftung.)

U. Liebheit,
Vors. Richter OLG Hamm a.D

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Wärmedämmsysteme: Vergleich von Datenblättern
des gleichen Produkts zeigt bedenkenswerte Unterschiede
Deutschland, Schweiz, Austria.
Passt das Produkt überhaupt zum zum Datenblatt?
Die Prüfpflichten.

Radonsicher Bauen und Sanieren

A. Kunte, LFU Bayern

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Brandschutzsanierung Gross-Hotel, typische Befunde, Massnahmen

Dipl.-Ing. H. Werb, Schindler&Werb AG, Ffm.

Feuchteschutz mit Verstand und  Exceltabelle für Temperaturen und Dämmwerte als variable Parameter: Wandtemperatur außen/innen, Oberflächenkondensat Wandoberflächen und Ecken auf einen Blick unter verschiedenen Bedingungen

Der Sachverständige im Gerichtsverfahren.
Hinweise zum notwendigen Dialog Richter/SV.
Nur durch bessere Kooperation bessere Ergebnisse.

Dr. Katrin Meins,  
Vors. Richterin LG Kiel)

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Schimmelpilzschäden Bau und Waren. Ermittlungsmethoden, Altersbestimmung, Sanierungsziele

Dr. Urban Palmgren,
Labor Urbanus

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Urteil BGH IV ZR 212/10 ,
der Fall  „Schwamm ist Schwamm“. .
Schäden durch Schwamm nicht versichert (VGB 88) Diskussion und Kritik des Urteils: Falsche Anspruchsadressierung des VN (VR statt Sanierer),
fragwürdige Auslegung der Schwammklausel, versäumte Regressnahme beim Sanierer und ggf. zusätzlich beim Versicherer wegen ungenügender Schadenbeseitigung (Wiederherstellung des Zustands vor Schadeneintritt) = geschuldeter Zustand nicht erreicht = Mangel.
Gutachter haben sich nicht an der Rechtsprechung zu orientieren!

Vom physikalischen Unsinn des „Schimmelpilzkriteriums“ gem. DIN 4108, Temperaturfaktor zur Schadenanalyse und Herstellung von Kausalität.  
Gutachterlicher Normenmißbrauch.

EnEV: Umgang mit Anforderungen in Ausnahmefällen. Versicherter Gebäudeschaden und EnEV-Anforderungen. Klausel „behördliche Auflagen“ im Neuwert-Gebäude-Versicherungsvertrag unwirksam. Gutachter haben nicht das Vertragswerk auszulegen!

Fogging. Aktueller Stand der Erkenntnisse.
Fehler der Untersuchung des Fraunhofer Inst. („keine elektrostatischen Ursachen“).
SVOC sind häufige Foggingauslöser in umweltfreundlichen Farben und Klebern (Achtung: Blauer Engel). Optische Symptomunterschiede Fogging/Schimmelpilz

TGA: wasserführende Rohrleitungen.
Zunehmende Schäden mit C-Stahl Rohren.
Baufeuchte als Schadenursache, Chloridkorrosion an Edelstahlrohren. Spannungsrisskorrosion.

Muss der Planer mit Durchfeuchtungen und Wasserschäden rechnen und entsprechend planen?

Brandschaden an einem WW-Speicher nach 20 Jahren. Fehlerhafte Ursachenbetrachtung des IFS ist auf Norm gestützt. Ein typischer Fehler gutachterlicher Beurteilungen.

 
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